S-Bahn-Schläger verhaftet!
Eine Woche nach der Gewalttat vom Marienplatz konnten die beiden Verdächtigen festgenommen werden - sie haben die Tat bereits gestanden!
Am Montag werden die Urteile gegen die S-Bahn-Schläger von Solln verkündet - und bald kann wohl der nächste Fall von Gewalt in der Münchner S-Bahn verhandelt werden. Die Polizei hat die beiden mutmaßlichen Schläger aus der vergangenen Woche heute festgenommen, nachdem sie auch anhand von Bildern aus Überwachungskameras nach den beiden Männern gefahndet hatte. Hier der Bericht der Bundespolizei:
Nur eine Woche nach Veröffentlichung der Fahndungsfotos, gewonnen aus den Kameras der Videoüberwachung, wurden die beiden Tatverdächtigen der Schlägerei am Haltepunkt Marienplatz, heute Morgen in ihren Wohnungen gestellt. Ein 24-jähriger Kroate aus dem Kreis Ebersberg und ein 25-jähriger Münchner, beide bisher nicht polizeilich in Erscheinung getreten, räumten bei der Vernehmung die Tat ein.
Sie gaben an, dass es im Anschluss an einen Discothekenbesuch auf dem Heimweg zu der tätlichen Auseinandersetzung kam. Derzeit befinden sich die gelernten Gas- und Wasserinstallateure auf der Dienststelle der Bundespolizei am Hauptbahnhof und werden vernommen.
Die Täter werden beschuldigt einen 26-jährigen Mann zunächst in der S-Bahn und anschließend am Bahnsteig Marienplatz tätlich angegriffen, geschlagen und auf den Bewusstlosen eingetreten zu haben. Dabei erlitt das Opfer ein Schädel-Hirn-Trauma und Platzwunden im Gesicht.
Der in München lebende Heizungsbauer zog sich bei der Schlägerei am letzten Sonntag (15. August) eine Verletzung an der Hand zu, die er operativ behandeln ließ und aufgrund deren er seit dem Tatzeitpunkt krankgeschrieben ist.
Mehrere Zeugen hatten sich bei der Bundespolizei aufgrund des Fahndungsaufrufs in den Medien gemeldet und machten Angaben über den Tatablauf als auch über die Identität der Täter. Die Bilder aus den Videoüberwachungskameras erwiesen sich hierbei als zielführendes Instrument der Fahndung.
Von der Staatsanwaltschaft München I beauftragt, durchsuchte die Bundespolizei gleichzeitig die Wohnungen der Täter. Dabei konnte die von den Männern am Tattag getragene Kleidung sichergestellt werden.
Die beiden erwartet nun eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Strafmaß für die Tat beträgt Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Quelle (Text und Bild): Bundespolizei















