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Artikel vom: 24.03.2010
Trunkenheit auf dem Drahtesel
Kein Kavaliersdelikt: Polizei ahndet betrunkenes Radfahren.
Der Frühling ist da, die Biergarten- und Radlsaison ist eröffnet! Und damit steigt für die Polizei erfahrungsgemäß auch die Anzahl fahruntüchtiger Radfahrer. Für sie gilt ab der 1,6 Promille-Grenze absolutes Fahrverbot , aber bereits ab 0,3 Promille und einem Fahrfehler kann es zur Anzeige kommen.
Quelle:
münchen.tv









