Am Samstag, 17.10.2009, waren Beamte der Fahndungskontrollgruppe Verkehr des Polizeipräsidiums
München auf der BAB A 8 im Bereich des Autobahnkreuzes München Süd unterwegs. Gegen 08.00 Uhr fiel ihnen dabei ein mit zwei Personen besetzter BMW 320i mit Ostallgäuer Kennzeichen auf.
Zunächst erfolgte eine Fahndungsüberprüfung per Funk. Diese ergab, dass das Fahrzeug am 06.10.2009 unterschlagen worden war.
Mangels einer geeigneten Anhaltemöglichkeit auf der Autobahn fuhren die Beamten hinter dem BMW her. Eine Anhaltung erfolgte an der Stadtgrenze Münchens, in der Chiemgaustraße. Die Überprüfung der beiden Fahrzeuginsassen und des Sachverhalts ergab, dass der Fahrer – ein 19-jähriger türkischer
Restaurantfachkraft-Azubi – das Fahrzeug unterschlagen hatte. Er hatte bei einem privaten Verkäufer vorgegeben, den BMW nach einer Probefahrt auch kaufen zu wollen. Von der Probefahrt war er allerdings nicht mehr zurückgekehrt, sondern stattdessen mit dem Auto nach Slowenien gereist. Sein Beifahrer, ein 24-jähriger Deutscher aus der Pfalz, war an dieser Tat nicht beteiligt.
Dem nicht genug, stellte sich im weiteren Verlauf der Kontrolle auch noch heraus, dass der 19-jährige Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und deswegen schon dreimal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt worden war.
Der 19-Jährige wurde wegen Unterschlagung und erneutem Fahren ohne Fahrerlaubnis in Absprache mit der Staatsanwaltschaft München I der Haftanstalt im Polizeipräsidium München überstellt. Dort wurde er vom Ermittlungsrichter zwischenzeitlich wieder entlassen. Der BMW 320i wurde sichergestellt und wird an den rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben.




